Die am 1. Februar 2009 in Kraft getretene Bildungsverordnung über die "Beruflichen Grundbildung Bühnentänzer / Bühnentänzerin mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis" (EFZ) (besser bekannt unter dem Begriff der «Berufslehre») erreicht somit vier Hauptziele:
- Jungen Tänzerinnen und Tänzern die Möglichkeit zu eröffnen, nach Beendigung ihrer obligatorischen Schulzeit eine umfassende professionelle Ausbildung in Tanz zu absolvieren, die zur Berufsbefähigung führt. Ein qualitativ hoch stehender öffentlicher Unterricht, der von Pädagogen, Choreografinnen und erfahrenen, anerkannten Tänzerpersönlichkeiten vermittelt wird, ist für die Entwicklung der Kompetenzen von zukünftigen Tänzerinnen und Tänzern von essentieller Bedeutung.
- Eidgenössische Anerkennung des Berufs «Bühnentänzer/in», sowohl juristisch als auch seitens der Arbeitgeber.
- Diese Anerkennung ist notwendig, damit die professionellen Tänzerinnen und Tänzer ihren Anspruch auf soziale Rechte geltend machen können.
- Zugang zu höheren Berufsausbildungen und Fachhochschulen zu ermöglichen. Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis und die Berufsmatura eröffnen den Zugang zu diversen Ausbildungen im tertiären Bildungssektor in der Schweiz und im Ausland, und erleichtern somit die Spezialisierung und berufliche Neuorientierung.
- Absicherung der nationalen und internationalen Anerkennung der Ausbildung
Im September 2009 began an der taZ (Tanzakademie Zürich, (Zürcher Hochschule der Künste, ZHdK) das erste Ausbildungsjahr mit Schwerpunkt klassisch akademischer Tanz.
Am 29. August 2011 hat das erste Ausbildungsjahr mit Schwerpunkt zeitgenössischer Tanz in Genf begonnen. Die Ausbildung ist am Centre de formation professionnelle arts appliqués (CFPAA) angesiedelt und kann mit Berufsmatur abgeschlossen werden.
Bildungsplan
Dieser Ausblidung folgt dem von den Mitglieder der Kommission berufliche Grundausbildung Bühnentanz erstellten -> Bildungsplan.