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Allgemeines

Versicherungen
Alle ArbeitnehmerInnen müssen von den ArbeitgeberInnen obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert werden. Wer mindestens 8 Stunden / Woche (Unterrichts- und Vorbereitungszeit) bei derselben Stelle arbeitet, muss auch obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sein.

Sozialversicherungsbeiträge AHV / IV / EO und ALV) werden immer vom Lohn durch die Arbeitgeber abgezogen, ausser wenn die Arbeitnehmerin als Selbständigerwerbende selber mit den Ausgleichskassen abrechnet. Im Zweifel wird ein Arbeitsverhältnis angenommen.

Zur Zeit betragen die Arbeitnehmerbeiträge für AHV / IV / EO und ALV 6.05%. Die Beiträge werden
direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber der entsprechenden Kasse einbezahlt. Es ist wichtig, dass bei der AHV keine Beitragslücken entstehen, d.h., für jedes Jahr muss der Minimalbetrag abgerechnet werden. ArbeitnehmerInnen sollten sich daher vergewissern, dass sie bei einer Ausgleichkasse erfasst sind und jährliche Beitragsverfügungen erhalten.

Wer jährlich mehr als SFR 19'350.- verdient, untersteht dem Gesetz der Beruflichen Vorsorge (BVG). Die Beitragssätze (%) werden individuell mit der jeweiligen Pensionskasse vereinbart.
Selbständig Erwerbende sollen immer Bruttoberechnungen für ihre Tarifansätze ausführen, d.h. die Sozialversicherungsbeiträge, eventuelle Beiträge für die berufliche Vorsorge sowie Anteil Ferien müssen einen integrierenden Bestandteil des Bruttotarifes bilden.

Ferienansprüche
Auch Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf bezahlte Ferien. Ab 20. Lebensjahr vier, nach dem fünfzigsten Altersjahr - fünf Wochen jährlich. Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängend bezogen werden. Die Abgeltung des Ferienanspruches durch Zahlung einer zusätzlichen Lohnpauschale ist nicht erlaubt, ausser bei unregelmässiger Arbeit im Teilzeitarbeitsverhältnis. In diesem Fall muss die Ferienentschädigung getrennt vom sonstigen Lohn bei Vertragsabschluss festgelegt werden.

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Empfehlungen

BALLETTSCHULEN / TANZSCHULEN

Gruppenunterricht
Pro Lektion von 50 – 60 Minuten: min. CHF 17.- bis CHF 25.-
Pro Lektion von 90 Minuten: min. CHF 25.- bis CHF 32.-

Privatunterricht
Pro Lektion von 30 Minuten: min. CHF 40.- bis CHF 60.-
Pro Lektion von 60 Minuten: min. CHF 80.- bis CHF 120.-

Rabatte: Familien, Mehrfachbelegungen 10 – 30%

Zahlungsweise: pro Semester oder Quartal (im Voraus)

Rückerstattungen: Fallen Lektionen infolge Feiertage oder Abwesenheit der TeilnehmerInnen aus, so wird das Kursgeld nicht zurückerstattet. Bei entschuldigter Absenz können Lektionen nach Vereinbarung innerhalb des laufenden Semesters nachgeholt werden. Krankheits- und unfallbedingte längere Abwesenheit kann, bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, in Härtefällen zu einer teilweisen Rückerstattung führen, grundsätzlich trägt aber die Teilnehmerin das Risiko.

Honorare für angestellte Lehrkräfte
und Vertretungen: min. CHF 60.- bis CHF 100.-
Pianistenhonorar pro 60 Min.: min. CHF 55.- bis CHF 60.-
Saalmiete: CHF 20.-


Kommentar
Die Tarife* basieren auf Umfragen in der ganzen Schweiz an verschiedenen Ballett-, und Tanzschulen, sowie auf Mitglieder-Rückmeldungen. Die Auswertungen zeigen, dass in allen Sparten vor allem regional bedingte, unterschiedliche Tarife existieren. Die Ansätze sind zudem abhängig von der Grösse der Klassen und den individuellen Unkosten. Einzellektionen oder Stunden mit Begleitung (Klavier / Schlagzeug etc.) sind entsprechend teurer.

Diese Empfehlungen wurden vom ehemaligen Schweizerischen Ballettlehrerverband 2008 im Rahmen der Neustrukturierung des Berufsverbandes von Danse Suisse übernommen.
-> alle Informationen als pdf

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