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Zwang zum Erfolg - oder wie Tanzwerke entstehen
11/11/2010
Zwang zum Erfolg - oder wie Tanzwerke entstehen
Wie arbeitet ein Tanzensemble? Es gibt derzeit drei typische Formen:
- Das Ensemble wird als solches oder als Teil einer grösseren Institution (Stadttheater, Opernhaus) regelmässig subventioniert. Auch wenn die einzelnen Subventionsverträge zeitlich befristet sind, bedeutet dies praktisch eine auf Dauer sichere Grundlage. Eine solche haben heute 8 Ensembles in der Schweiz.
- Das Ensemble wird von Projekt zu Projekt finanziert, wobei für jede Choreografie einzeln Gesuche gestellt werden müssen. Dies hat in der Regel zur Folge, dass Ensembles nicht über längere Zeit beisammen bleiben (können), sondern von Werk zu Werk mindestens teilweise neu zusammengesetzt werden (müssen).
- Das Ensemble wird auf bestimmte Zeit – oft für 3 Jahre – aufgrund eines „contrat de confiance“ finanziert. Dies gibt ihm „Schnauf“ und die Freiheit, nicht nach jedem abgeschlossenen Werk quasi neu anfangen zu müssen. Heute gibt es in der Schweiz etwa .. solche Verträge.
Bühnentanz wird also unter höchst unterschiedlichen finanziellen Bedingungen kreiert. Hinzu kommen Unterschiede in der Verfügung über Proberäume (eigene, feste oder von Fall zu Fall), Auftrittsorte und Infrastrukturen für die Bekanntmachung der Produktionen. Je fragiler die Produktionssituation, desto öfter und – für die Fortführung der choreografischen und tänzerischen Existenz – grundlegender muss man sich stets neu einer Qualitätsprüfung stellen. Je solider die Produktionssituation, desto mehr Vertrauen geniesst man. Das ist ungerecht, denn dadurch wird die Ungleichheit zementiert: Den Etablierten sieht man ab und zu weniger Gelungenes nach, weil zur künstlerischen Entwicklung auch Irrwege gehören. Die nicht Etablierten hingegen müssen mit jedem Projektantrag überzeugen und können sich keinen Umweg leisten. Dieser Zwang zum Erfolg bei den Förderstellen kann eine Behinderung auf dem künstlerischen Weg bedeuten. Das ist aus meiner Sicht nicht fair.
Was tun? Wir leben in einer unvollkommenen Welt. Die Kulturförderung der öffentlichen Hand laviert ständig zwischen zu vielen Ansprüchen und zu wenig Geld. Es wird folglich weiterhin ungleiche Verhältnisse geben. Doch drei Verbesserungen erscheinen mit gutem Willen und etwas mehr Geld erreichbar:
- Die Prüfung von Finanzierungsgesuchen freier Choreografen kann bei einem bestimmten Leistungsausweis vereinfacht, die Zusprache von Beiträgen „automatisiert“ werden. Im Zweifel soll gelten: Wir vertrauen dem Künstleer/der Künstlerin. Und jeder zusätzliche „contrat de confiance“ ist ein Gewinn.
- Für die Zeit zwischen den Produktionen, in denen Choreograf/innen und Tänzer/innen mangels Finanzierung nicht im Beruf arbeiten können, aber dennoch trainieren müssen, um arbeitsfähig zu bleiben, braucht es eine angemessene Lösung in Kombination von Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe.
- Wo möglich, können die fest finanzierten Ensembles ihre Infrastruktur, ihre Trainings, ihre PR-Kapazitäten mit freien Gruppen teilen.
Danse Suisse arbeitet an diesem Thema und ist offen für alle Erfahrungen, Ideen und Vorschläge.
Christoph Reichenau
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