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Qualitätssicherung in der Tanzpädagogik

Der Beruf des Tanzpädagogen ist in der Schweiz noch ungeschützt. Das bedeutet, dass Jedermann ohne jegliche pädagogischen Fähigkeiten Tanz unterrichten darf.

Ein Grossteil der Tanzschüler sind Kinder ab 4 Jahren. Danse Suisse hält es für unerlässlich, dass vermieden wird Tanz ohne spezifische anatomische, pädagogische oder didaktische Kenntnisse (um einige zu nennen) zu unterrichten.

Ein Prädikat „Tanzpädagoge“ schufen die ehemaligen Verbände SBTG und SBLV, indem sie nur Mitglieder zuliessen, die eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung vorwiesen. Um dieses anerkannte Qualitätssiegel zu halten und mehr Tanzpädagogen zu motivieren sich die entsprechenden Fähigkeiten anzueignen wurde im Rahmen des Zusammenschlusses der verschiedenen Tanzverbände das Berufsregister eingeführt.

102 Mitglieder der ehemaligen Unterverbände konnten bis 31. März 2008 formlos in das Register aufgenommen werden.
Auf Reaktion eines Kooperationsangebotes der „Les rencontres professionnelles de Genève“ , wird das Berufsregister um die neuen Entwicklungen im zeitgenössischen Tanz entsprechend erweitert und angepasst.

Ins Berufsregister von Danse Suisse werden Ballett‐/Tanzpädagogen aufgenommen welche Berufsabschlüsse, Pädagogikzertifikate und –diplome der folgenden Institutionen vorweisen können:

- Tanzpädagogik „Klassischer Tanz“ SBTG/SBLV

- Royal Academy of Dance, London (RAD)

- Imperial Society of Teachers of Dancing (I.S.T.D.)

- Russian Ballet Association

- Pädagogikabschluss einer international ausgewiesenen Ausbildungsstätte der klassischen oder modernen / zeitgenössischen Bühnentanzrichtung

- Weitere Bühnentanzrichtungen mit vergleichbaren nachweisbaren Abschlüssen.

Als genügender Ausweis im Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Tänzer an einer international ausgewiesenen Bühnentanzausbildungsschule, sowie dem Nachweis der praktischen Bühnentätigkeit gelten abgeschlossene modulare Weiterbildungen sowie

Nachdiplomstudiengänge in Tanzpädagogik für die Aufnahme ins Berufsregister.

Ausnahmsweise können Mitglieder von Danse Suisse ohne Pädagogendiplom, welche auf Grund ihrer Ausbildung sowie langjähriger erfolgreicher Lehrtätigkeit als Tanzpädagogen geeignet sind, ins Berufsregister aufgenommen werden. Sie müssen sich jedoch über eine

professionelle Tanzausbildung, anschliessende Bühnentätigkeit sowie ausreichende Fortbildung im Fach Tanzpädagogik ausweisen. Zudem wird ihr Unterricht anhand eines Schulbesuches begutachtet und über die Stufenzuteilung vom Fachteam Ausbildung DS entschieden.

Das Fachteam welches über die Aufnahmen entscheidet, besteht aus dem jeweils

fachzuständigen Vorstandsmitglied, dem Bereichsleiter Ausbildung sowie einem zusätzlichen Mitglied des Bereiches Ausbildung.

[Translate to italienisch:] Anmeldungsformular Berufsregister

Anmeldeformular_Danse_Suisse_Berufsregister.pdf