LOCKERUNGEN DER CORONA-MASSNAHMEN

Donnerstag 22.04.21
Von: Liliana Heldner Neil

Ab Montag, den 19. April 2021 dürfen Theaterhäuser, Veranstaltungsorte und Kinos ihre Türen wieder öffnen, zumindest einen Spalt breit. Freizeitangebote für Erwachsene über 20 Jahren dürfen nun auch wieder indoor stattfinden, wenn auch mit Einschränkungen.

Veranstaltungen mit Publikum sind ab nächster Woche mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen im Freien – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos und Tanzaufführungen, sofern dabei ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsortes nicht überschritten wird. Für das Publikum gilt sowohl die Masken- als auch eine Sitzpflicht. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Auf Pausen ist zu verzichten. Zudem gilt bei Veranstaltungen ein Konsumationsverbot.


Mit dem Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt weiterhin die Masken- und Abstandspflicht.


Neu werden die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen, die Lehrperson mit eingerechnet. Bei Aktivitäten im Freien muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Ausnahmefällen gelten strengere Abstandsvorgaben zwischen 15 und 25 m2 pro Person.


Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich wie bisher nur, wenn eine Maske getragen wird. Dies gilt auch für Tanztrainings im nicht-professionellen Bereich. Allerdings sind Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt erlaubt. Wir empfehlen, die Lektionen entsprechend zu gestalten und Elemente mit Körperkontakt vorerst nicht zu unterrichten.

Beim Unterrichten von gemischten Gruppen d.h. mit Teilnehmer*innen mit Geburtsjahr vor und nach 2001 gelten die Bestimmungen für die ältere Gruppe. Das aktualisierte, ab dem 19.04.2021 gültige Schutzkonzept finden Sie → hier.


Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen und sich vor Veranstaltungen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten testen zu lassen.


zur Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 14.04.2021