UNTERSTÜTZUNG VON WIEDERAUFNAHMEPROBEN

Donnerstag 07.10.21
Von: Sarah Marinucci

Die Abteilung Darstellende Künste von Pro Helvetia hat Ende September 2021 eine wichtige Neuerung kommuniziert: Ab dem 1. Oktober können Gesuche für die Unterstützung von Wiederaufnahmeproben eingereicht werden. Diese Form der Unterstützung ist ab dem 1. Januar 2022 auch in der Wegleitung Darstellende Künste aufgeführt.

Mittlerweile kennen wir es gut: Die Corona-Pandemie sorgt für Ausfälle und Verschiebungen von Veranstaltungen und damit für kürzer oder länger auftretende Tanz- und Spielpausen, die organisatorische, finanzielle und personelle Herausforderungen mit sich bringen.


Darauf hat die Abteilung Darstellende Künste von Pro Helvetia reagiert und aufgrund des hohen Bedarfs vieler Kunstschaffender die Unterstützung von Wiederaufnahmeproben als festes Förderinstrument etabliert. Die Unterstützung soll freien Kunstschaffenden und Gruppen ermöglichen, ihre Produktionen nach einer längeren Spielpause bestmöglich für eine Tournee vorzubereiten.


Im Rahmen einer bestätigten Tourneeförderung durch Pro Helvetia können Wiederaufnahmen dann unterstützt werden, wenn das Stück mindestens sechs Monate nicht mehr gespielt wurde. Dabei werden die Kosten für maximal drei Probentage gedeckt.


Überdies werden Wiederaufnahmeproben für Tourneen mit mehreren Daten und Spielorten oder für Einladungen an herausragende internationale Plattformen priorisiert, wobei Gruppen ausgeschlossen sind, die mit einer Kooperativen Fördervereinbarung unterstützt werden.


Entsprechende Gesuche können ab 1. Oktober 2021 via www.myprohelvetia.ch eingereicht werden.


Eingabetermin: laufend, bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Proben


Ab 1. Januar 2022 ist die Unterstützung von Wiederaufnahmen auch in der Wegleitung Darstellende Künste erwähnt.