STADT ZH: 3. KONZEPTFÖRDERPERIODE VON TANZ UND THEATER
Die Stadt Zürich schreibt im Rahmen ihrer Förderung von Tanz und Theater den 2-jährigen Konzeptförderbeitrag aus. Der Antrag für die Förderung muss bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden.
Die Tanz- und Theaterförderung der Stadt Zürich geht in die dritte Runde ihrer Konzeptbeitragsförderung für die freie Szene. Das Konzept der Förderung wurde neu konzipiert.
Seit der wegweisenden Abstimmung am 29. November 2020 hat die Stadt Zürich in Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden der Bereiche Tanz und Theater das städtische Fördersystem für etablierte Institutionen wie auch unabhängige Kulturschaffende grundlegend überarbeitet. Zuvor wurden etablierte Institutionen nach Gesuchsgenehmigung mit mehrjährigen oder unbefristeten und die freie Szene mit kurzfristigen, projektbezogenen Beiträgen subventioniert. Seit der strukturellen Revision werden Institutionen mit befristeten Beiträgen mehrjährig (jeweils bis zu 6 Jahren) unterstützt und freie Kulturschaffende mit längerfristigen Beiträgen (jeweils 2–4 Jahre) gefördert.
Das neue Fördersystem trat 2024 in Kraft, wobei die erste Konzeptförderperiode bereits im Jahr 2022 startete. Aktuell ist die 3. Konzeptförderphase (2024–2029) im Gange. Zurzeit ist der 2-jährige Konzeptförderbeitrag für die freie Szene im Bereich Tanz und Theater ausgeschrieben. Bewerbungen werden bis zum 15. Oktober 2026 berücksichtigt.
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