ZUGER FÖRDERBEITRAG UND ZUGER WERKJAHR 2026
Dienstag 17.02.26
Der Kanton Zug lädt Kulturschaffende, unter anderem aus der Sparte Tanz, zur Bewerbung ein
Der Kanton Zug lädt Kulturschaffende, unter anderem aus der Sparte Tanz, zur Bewerbung um die jährlichen Förderbeiträge in Höhe von 150.000 CHF für freies künstlerisches Schaffen, Projekte oder Weiterbildungen ein. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Etablierte Zuger Künstler: innen können sich zudem für das Zuger Werkjahr 2026 (CHF 50’000) bewerben.
Deadline: Sonntag, 1. März 2026.