ZUGER FÖRDERBEITRAG UND ZUGER WERKJAHR 2026
Dienstag 17.02.26
Der Kanton Zug lädt Kulturschaffende, unter anderem aus der Sparte Tanz, zur Bewerbung ein.
Der Kanton Zug vergibt jährliche Förderbeiträge von 150 000 CHF an Kulturschaffende – auch aus dem Bereich Tanz – für freies künstlerisches Schaffen, Projekte oder Weiterbildungen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Etablierte Zuger Künstler:innen können sich zudem für das Zuger Werkjahr 2026 (CHF 50 000) bewerben.
Anmeldefrist: Sonntag, 1. März 2026.
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